Feuchtigkeit am Balkon: Ursachen und Maßnahmen

Wir nähern uns dem Sommer und die Außentemperaturen steigen. Der Balkon ist dabei unsere Schnittstelle zur Natur, bietet frische Luft und lädt zu gemütlichen Abenden im Kreise von Familie und Freunden ein.

Neben den eigentlichen Vorteilen kann ein Balkon jedoch regelmäßig zu einem großen Problem werden, denn er muss den täglichen Witterungsverhältnissen standhalten. Als ein sehr verbreitetes Problem hat sich gezeigt, dass Wasser bedingt durch die Bauart des Balkons in die Innenwände der Wohnung eindringt. Dies kann einen Pilzbefall nach sich ziehen und sogar die Standhaftigkeit des Gebäudes dauerhaft beschädigen. Wozu dies letztlich führen kann, ist bei Altbauten zu beobachten, wenn Balkone mangels Instandsetzung über Jahre sich selbst überlassen werden. Die Statik des Gebäudes ist nicht mehr gewährleistet, Stahlträger liegen frei und der Boden zeigt grobe Risse. In den meisten Fällen sind beginnende Feuchtigkeitsschäden auf eine mangelhafte Bauart, wie ein unzureichendes Gefälle, zurückzuführen. So sammelt sich Feuchtigkeit, welche nicht abfließen kann und langfristig den Putz der Mauerwand angreift. Dabei dringt Wasser in die Wand ein und verursacht Schäden bis hin zur Innenwand.

Normalerweise kann die Beschädigung an der Oberfläche schnell beseitigt werden, jedoch ist damit die eigentliche Ursache nicht behoben. So sollte ein Fachbetrieb mittels Drainage oder Gefälle den ordnungsgemäßen Abfluss von Vernässungen und Niederschlägen am Bauwerk sicherstellen, um Feuchtigkeitsschäden entgegenzuwirken. Für eine nachhaltige Lösung ist in der Regel eine Neustrukturierung des Balkons notwendig, um ein ausreichendes Gefälle zu schaffen, welches von der Hauswand hinweg läuft (lesen Sie dazu unseren Beitrag “Vorbereitung des Bodens für die Balkonsanierung“). Alternativ wird eine Abflussrinne gelegt, welche das sich anstauende Regenwasser von der Hauswand ableitet. Auch hier ist eine ordnungsgemäße Verlegung essenziell.

Achtung: Die Nachbesserung eines Balkons, welcher ein unzureichendes Gefälle aufweist, durch ein Schutzblech oder speziellen Putz mag die Situation zunächst verbessern, jedoch kann die eigentliche Ursache damit nicht behoben werden. Folgekosten und weitergehende Schäden sind meistens die logische Konsequenz.

Vermieden werden sollte unter allen Umständen, dass Wasser vom Balkon in die Innenwände der Wohnung eindringt. Folgeschäden an der Dämmung sind dann meistens unvermeidbar, was zu Wärmestau im Sommer und hohen Heizkosten im Winter führt. Sollte die Außenwand bereits Feuchtigkeit gezogen haben, so ist eine Sanierung unumgänglich. Denn mit der Behebung der Ursache allein ist der eigentliche Schaden nicht behoben. Bei Eintritt von Feuchtigkeit ist eine kurzfristige Sanierung sehr wichtig, da andernfalls weitere Schäden im inneren des Mauerwerkes entstehen können.

Nicht immer sind Feuchtigkeitsschäden am Balkon sofort von außen zu sehen. So können sich gravierende Schäden beispielsweise auch unter dem Bodenbelag finden. Meistens werden diese erst bei einsetzendem Frost entdeckt. Aufmerksam sollte man auch werden, wenn Nässe selbst unter Sonne nur schwer abtrocknet oder Wasser austritt, welches auf ein geplatztes Rohr oder Risse im Mauerwerk hinweisen kann. Besonderes Augenmerk sollte auf die Anschlussstellen und Übergänge vom Gebäude zum Balkon gelegt werden, da hier Wasser unbemerkt eindringen kann. Und auch alte Geländer können Probleme bereiten. So können durch eindringende Feuchtigkeit insbesondere Holzgeländer marode werden und durchfaulen.

Sollten Sie in einem Mehrfamilienhäuser wohnen, so beobachten Sie auch den Balkon Ihres Nachbarn in regelmäßigen Abständen. Sind bereits Feuchtigkeitsschäden an der Unterseite erkennbar, so ist die Nässe bereits tief in die Bausubstanz eingedrungen und der Schaden sollte umgehend beseitigt werden.

Tipp für Mieter: Eine Prüfpflicht für Risse und Beschädigungen sieht das deutsche Gesetz nicht vor. Jedoch muss der Balkon sauber gehalten und von Laub und Schmutz befreit werden, um den Abfluss von Feuchtigkeit sicher zu stellen. Sollten Sie als Mieter jedoch Schäden entdecken, so müssen diese kurzfristig an den Vermieter gemeldet werden. Letzterem obliegt die Pflicht der Behebung, sie als Mieter tragen keine Kosten. Sollte es sich nicht um eine Mietwohnung, sondern eine Eigentumswohnung handeln, so werden die meisten Schäden am Balkon von der Eigentümergemeinschaft getragen. Dabei gelten beim Balkon im Regelfall der Estrich und Bodenbelag als Sondereigentum und die Balkonkonstruktion, Brüstung und das Geländer als Gemeinschaftseigentum, welches bei Instandsetzung von der Gemeinschaftsumlage gedeckt wird. Sollten Unsicherheiten bestehen, so dient die Teilungserklärung als Entscheidungsgrundlage.

2020-06-09T15:00:41+00:00 09 Juni 2020|