So machen Sie Ihr Haus fit für den Winter

Die Tage werden kürzer und dunkler, der Winter steht bevor. Daher sollten Sie jetzt auch Ihr Haus auf den Winter vorbereiten. In diesem Blogtext zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Immobilie bestmöglich vor Frost, Regen und Schnee schützen.

1. Prüfung des Daches auf Beschädigungen und Dichtigkeit

Im Laufe des Jahres können sich Dachziegel auf Ihrem Dach gelöst haben. Kontrollieren Sie Ihr Dach nach dem ersten Wintersturm auf lose und beschädigte Dachziegel. Die Dichtigkeit Ihres Daches lässt sich bei einem nicht ausgebauten Dachboden relativ leicht bestimmen. Bei Starkregen sollten Sie überprüfen, ob Wasser eindringt beziehungsweise bereits Feuchtigkeit oder gar Schimmel am Dachstuhl erkennbar sind. Bei gedämmten oder ausgebauten Dachböden hilft oftmals ein Blick aus dem Dachfenster. Eine besondere Anfälligkeit ist dabei der offene Kaminschacht, über welchen sich konstruktionsbedingt regelmäßig Feuchtigkeit in das Innere eines Hauses ausbreiten kann. Sollten Sie einen Schaden entdecken, kontaktieren Sie Ihren Dachdecker.

2. Überprüfung von verunreinigten und verstopften Regenrinnen und Fallrohren

Durch verunreinigte Regenrinnen und verstopfte Fallrohre können große Schäden an Ihrer Fassade entstehen. Die erhöhte Belastung durch Regen und Schnee im Winter machen eine ordnungsgemäße Entwässerung unumgänglich. Nach dem Laubfall reinigen Sie die Abflusswege Ihrer Regenrinnen und Fallrohre von Verunreinigungen und Schmutz. Insbesondere Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk sind oftmals bedingt durch verunreinigte Fallrohre. Testen Sie bei Regen oder alternativ mit einfließendem Wasser Ihres Gartenschlauches, inwieweit Ihre Fallrohre frei sind. Geringfügige Verstopfungen können Sie mit Ihrem Gartenschlauch wegspülen. Achten Sie bei der Gelegenheit auch darauf, dass das Fallrohr sicher in das Entwässerungsrohr gesteckt ist.

Sollten Sie ein kleines Loch in einer Rinne entdecken, lässt sich dieses meist relativ unkompliziert und preisgünstig mit alu-beschichtetem Bitumenklebeband abdichten. Die Rinne sollte zuvor intensiv gereinigt werden. Dann werden Rinne und Bitumen mittels eines haushaltsüblichen Haartrockners erhitzt und das Band zur Abdichtung angedrückt.

3. Überprüfung der Außenwände auf Risse

Die Überprüfung von Rissen ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um Ihre Immobilie vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Überprüfung sollte regelmäßig stattfinden. Oftmals erfordert die korrekte Einschätzung eines Risses jahrelange Erfahrung, bei Bedarf sollten Sie unbedingt einen Experten hinzuziehen. Dieser kann die Ursache sowie den Rissverlauf bewerten, um das beanspruchte Mauerwerk vor Feuchtigkeit zu schützen. Sollte der Riss über einen größeren Zeitraum bestehen und bereits Feuchtigkeit eingedrungen sein, so sind weitere Maßnahmen zur Behandlung erforderlich.

4. Unterbrechung der Wasserzufuhr im Außenbereich

Eine fortlaufende Wasserzufuhr benötigen Sie zur Winterzeit in Ihrem Außenbereich oder Ihrer Gartenanlage meistens nicht. Vergessen Sie daher nicht, den Wasserzulauf vor Einbruch des ersten Frostes abzustellen und das Wasser aus frostgefährdeten Leitungen ablaufen zu lassen. Andernfalls riskieren Sie, dass das stehende Wasser in Ihren Leitungen zufriert und Leitungen damit beschädigt werden können. Neben der Wasserzufuhr sollten Sie auch alle Wasserbehälter wie Regentonnen überprüfen, die nicht als Zisterne im Erdboden eingegraben sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Bodenabläufe sowie Pflanzgefäße, Eimer, Gießkannen und Gartenschlauch.

5. Überprüfen Sie Ihre Fenster und Türen auf Dichtigkeit

Die Winterzeit geht einher mit einer deutlich gesteigerten Wärme und Energielast. Nicht nur wegen eines effizienten Energie- und Wärmezulaufs sollten Ihre Fenster und Türen in der kalten Jahreszeit dicht sein. Die Dichtigkeit Ihres Hauses beugt – neben ausreichendem Lüften und Heizen – Schimmelbildung in Ihrem Innenbereich vor. Überprüfen Sie daher insbesondere die Dichtungselemente sowie Scharniere Ihrer Fenster und Türen. Sollte der Boden vereist sein, besteht die Gefahr, dass das Wasser nicht versickern kann und die Ränder von Kellertreppen und eingelassenen Kellerfenstern keine ausreichende Deichwirkung haben, sodass hier Feuchtigkeit eindringen kann. Unter Umständen sollten Sie das angrenzende Gelände absenken und die Ränder verstärken.

6. Entfernung von Schnee sowie Ausbringung von Streusalzen

Eigentümer und Mieter sind verpflichtet, Gehwege vor dem Haus von Schnee und Glätte frei zu halten. Viele Gemeindesatzungen erlauben an Sonn- und Feiertagen, dass Ihre Wege erst ab 9:00 Uhr morgens geräumt sein müssen. Auch bei dauerhaftem Schneefall oder anhaltendem Eisregen dürfen Mieter oder Hausbesitzer abwarten, bis sich die Wetterverhältnisse normalisiert haben.

Hingegen wird insbesondere in Deutschland die Verwendung von Streusalzen jedoch von zahlreichen Kommunen auf Bürgersteigen sehr kritisch bewertet und teilweise beschränkt, und nur in Extremfällen wie beispielsweise bei Eisregen zugelassen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit daher die Verwendung von umweltschädlichen Salzen und verwenden Sie stattdessen Granulate, Sand, Split oder Kies.

7. Überprüfung Ihrer Heizung

Insbesondere im Winter ist ein Heizungsausfall mehr als ärgerlich. Gerade in wärmeren Monaten werden viele deutsche Heizungen nicht genug gewartet und überprüft, sodass sich Sanitär- und Heizungsbauunternehmen insbesondere in der Winterzeit im Rahmen von Notfallmaßnahmen mit zahlreichen Ausfällen konfrontiert sehen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Heizung bereits vor Wintereintritt überprüfen zu lassen.

Foto: Jo Ann Snover / Shutterstock.com

2019-12-12T13:27:25+00:00 12 Dezember 2019|